Aktuelles aus der Republik
Gemeinsam fit für Morsbach und fürs Mandat
Ende Januar kamen Mitglieder der CDU-Fraktion und des -Gemeindeverbandes zusammen, um sich in einem Ganztagsseminar über die Grundlagen der Kommunalpolitik zu informieren und die für sie sich daraus ergebenden Aufgaben zu erarbeiten. Im Grundgesetz Artikel 21 Abs. 1 ist festgelegt, dass die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken und ihre innere Ordnung demokratischen Grundsätzen entsprechen muss. Die Kommunalverfassung regelt gemeindliche Belange, wobei dem für fünf Jahre gewählten Gemeinderat laut Gemeindeordnung NRW der Auftrag zufällt, über den Haushalt, Satzungen und große Vorhaben oder Projekte zu entscheiden und seine Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung wahrzunehmen. Die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse in Morsbach definiert Rechte und Abläufe in diesen Gremien bzw. deren Sitzungen. In verschiedenen Paragraphen sind z. B. Änderungen der Tagesordnung, Redeordnung und Anträge geregelt. Anträge der Fraktionen sind wichtige Handlungsinstrumente: Sie werden zu bestimmten Anlässen oder konkreten Fragen gestellt, um Informationen zu erhalten oder Anregungen sowie (Prüf-)Aufträge an die Gemeindeverwaltung zu geben. In den Sitzungen der Fachausschüsse oder des Rates wird über die Anträge abgestimmt. Im praxisnah gestalteten Seminar wurden Anliegen aus der Bürgerschaft und Ziele der CDU-Fraktion zu Maßnahmen und Handlungsempfehlungen formuliert. Die aus unserer Sicht relevantesten Themen wurden von allen Teilnehmenden bewertet und danach in einen konkreten inhaltlichen Forderungs-, Handlungs- und Aktionsleitfaden für Anträge der CDU-Fraktion Morsbach umgewandelt. Dieses gemeinsam aufgestellte Konzept werden wir für unsere kommende Fraktionsarbeit nutzen, um Ideen zu plazieren, Projekte anzustoßen und Auskünfte bei der Verwaltung anzufragen.